Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Martin Průša, PAMS

1. Einleitungsbestimmungen

1.1. Sofern keine anderen Bedingungen vereinbart wurden, werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur „Bedingungen) der Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Martin Průša, PAMS, Chlumecká 347, Chlumec PLZ 403039, Identifikationsnummer 42423627, Steuernummer CZ7106262955, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Ústí nad Labem unter dem Aktenzeichen A.3421 vom 6.8.1992 und der Betriebsstätte Jateční 49, Ústí nad Labem, PLZ 40001 als Verkäufer und dem Käufer auf der Grundlage   abgeschlossener Kaufverträge oder persönlich übergebener Bestellungen, oder durch die  Post, per Fax oder als E-Mail per Internet zugesandter Bestellungen, und bestätigt durch den  Verkäufer, geregelt.

 

2. Leistungsgegenstand

2.1. Gegenstand der Erfüllung ist die Realisierung der durch den Käufer bestellten Lieferungen von Leistungen und Waren aus dem Bereich der Maschinenstickerei, der Reklametextilien und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

 

3. Kaufpreis der Leistungen und Waren

3.1. Die Preise wurden gebildet …

3.1.1  durch die  Kalkulation auf der Grundlage der Anfrage des Käufers. Die Kalkulation ist nur  dann verbindlich, wenn der Auftraggeber alle benötigten und richtigen Informationen (Unterlagen) zur Realisierung des Auftrags übergeben hat. Sollte es zu Änderungen bei den Auftragsparametern kommen, verliert die Kalkulation ihre Gültigkeit.

3.2. Grafische Arbeiten, die Musterbildung und Muster, werden auf der Grundlage der gültigen Preislisten, der Kalkulation oder der Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer errechnet.

 

4. Die Bestellung

4.1. Die Bestellung muss die kompletten Angaben zur Rechnungslegung, einschließlich des Namens der Kontaktperson,  enthalten.

4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht  vor, die Bestellung nicht anzunehmen.

 

5. Lieferfrist

5.1. Der bestätigte Liefertermin ist für den Verkäufer verbindlich.

5.2. Die Frist für die Auftragsübergabe beginnt zu laufen:

5.3.1 mit der Zustellung der kompletten Bestellung, einschließlich aller Unterlagen, die für die korrekte Realisierung des Auftrages notwendig sind,

5.3.2 nach Bezahlung der Anzahlungssumme für den gegebenen Auftrag (Gutschrift auf dem Konto), sofern diese vereinbart wurde, und keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allgemein wird dafür gehalten, dass die Frist entsprechend der Tatsache so abläuft, welche als letzte erlischt.

5.4. Sollte eine Verzögerung bei der notwendigen Zusammenarbeit seitens des Käufers entstehen (z.B. die Genehmigung der Muster, Ansicht), hat der Verkäufer das Recht, den Liefertermin des Auftrags um eine angemessene Dauer zu verlängern.

 

6. Lieferbedingungen

6.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Ware im vereinbarten Sortiment, in der Menge,  Qualität,  Lieferfrist  und zu den Preisen zu liefern, die in  den einzelnen Bestellungen oder im Kaufvertrag spezifiziert wurden.

6.2. Im Fall der Warenlieferung durch einen Beförderungsdienst, versteht sich als Erfüllungsort der Ware, der erste unabhängige Beförderer oder in den  meisten Fällen  die Post am Ort der Betriebsstätte des Verkäufers.

6.3. Als  Zeitpunkt der Erfüllung versteht sich die Warenübergabe an den Käufer in der Betriebsstätte des Verkäufers oder  die Zeit, wann der erfüllte Auftrag dem ersten unabhängigen Beförderer  zur Ablieferung bei dem Käufer übergeben wurde, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

6.4.  Der Verkäufer ist  berechtigt, den Vertragsgegenstand auch nur teilweise zu  erfüllen, und der Käufer ist verpflichtet, die teilweise Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu übernehmen.

6.5. Die Ware wird für die Übernahme und zur Beförderung  entsprechend der gängigen Methoden im Geschäftsverkehr verpackt.

6.6. Die Ware wird in üblicher Qualität und Ausführung, oder entsprechend der technischen Bedingungen, oder eventuell  in der  vertraglich vereinbarten Qualitätsausführung geliefert.

6.7. Im Fall, dass die Ware aus technischen Gründen aus einer Produktionsreserve geliefert wird, gilt, dass der Unterschied zwischen der im Kaufvertrag oder in der Bestellung  bestimmten Menge und der tatsächlichen gelieferten Warenmenge, bei Etiketten und Aufnähern max. 10% betragen darf.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1.   Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis für die gelieferte Ware und Leistungen, einschließlich Beförderung, Verpackung und andere berechtigte Kosten, sofern dem Käufer MwSt. berechnet wird, zu bezahlen. Als Bezahlung der Rechnung gilt der Tag der Gutschrift des gesamten fakturierten Betrags auf dem Konto des Verkäufers. Bei anderen Zahlungen wird als volle Bezahlung die Entrichtung des Kaufpreises, so wie er verbucht wurde, angesehen.

7.2.   Der Verkäufer ist berechtigt, auch eine teilweise Berechnung der Auftragserfüllung vorzunehmen, und der Käufer ist verpflichtet, eine solche Rechnung bis zum Fälligkeitstag zu bezahlen.

7.3.   Das Recht auf sein Eigentum und das Disponieren mit den Waren bleibt für den Verkäufer bestehen, solange der Kaufpreis und alle Erfordernisse in voller Höhe nicht bezahlt wurden. Der Käufer ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zum Rechtsschutz des Verkäufers, entsprechend dieses Absatzes gegenüber dritten Personen, anzunehmen.

7.4.   Der Kaufpreis, auch teilweise, kann in Form einer gegenseitigen Aufrechnung nicht bezahlt werden, sofern die Vertragspartner dieses nicht vereinbaren.

 

8  Reklamation

8.1. Für die Geltendmachung der Verantwortlichkeit bei Schäden, gelten für die Vertragsseiten die verbindlichen Festlegungen des Handelsgesetzbuches.

8.2. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übernahme der Ware, diese Auftragsleistung zu überprüfen und eventuelle äußerliche Mängel geltend zu machen. Die Mängel müssen vom Käufer schriftlich innerhalb von 7 Tagen, und bei versteckten Mängeln spätestens bis zu 6 Monaten ab der Übernahme der Auftragsleistung, dem Verkäufer  bekanntgegeben werden.

8.3. Der Käufer muss dem Verkäufer die reklamierte Ware zur Beurteilung vorlegen.

8.4. Der Verkäufer muss sich zur Geltendmachung der Reklamation, spätestens bis zu einem Monat äußern, und eventuelle Schäden spätestens  innerhalb von zwei Monaten, ab dem Erhalt der schriftlichen Reklamation,  abzustellen.

8.5. Im Fall der Schadensanerkennung an der Ware oder an der Auftragsleistung, regelt der Verkäufer nur ordnungsgemäß reklamierte Ware.

8.6. Wenn die Auftragserfüllung Beschädigungen aufweist,  kann der Käufer entsprechend seiner Wahl, die Schäden durch eine Reparatur entfernen lassen, eine Ersatzleistung in Form einer angemessenen Preisermäßigung, eine  Gutschrift, oder  eine andere zuvor vereinbarte Methode fordern.

8.7. Der Verkäufer  ist nicht für entstandene  Schäden verantwortlich, die durch falsche Behandlung  (Wartung und Pflege) oder Benutzung mit einer nicht üblichen Methode, oder durch regelwidriges Lagern entstanden sind.

8.8. Der  Verkäufer  ist nicht für Schäden an den Waren und Dienstleistungen verantwortlich, die durch den Käufer bei  weiteren Bearbeitungen und Abänderungen entstanden sind.

8.9. Als Schaden werden  keine unbedeutenden Farb- und  Formabweichungen bei der Ware und bei den Mustern anerkannt (das trifft nicht bei einem genehmigten Muster der vorgenommenen Stickerei aus der Sicht der Farben und  Bearbeitung, oder anderen bewilligten Mustern zu).

8.10. Für das Recht und die Pflichten, die aus  der Nutzung der bestellten Stickereimotive und  Logos hervorgehen, haftet der Käufer. Der Verkäufer haftet nicht für eventuelle Rechtsmängel bei den bestellten Waren und Dienstleistungen.

8.11. Ansprüche auf Schadensersatz nicht direkter Schäden, die durch die Reklamation entstanden sind, fallen nicht unter die Verantwortlichkeit des Verkäufers.

 

9. Höhere Macht

9.1. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder des Unvermögens  der Warenlieferung infolge höherer Macht. Der Verkäufer ist aber in solch einem Fall verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren.

 

10. Andere Festlegungen und Formulierungen

10.1  Diese Bedingungen bilden einen unteilbaren Bestandteil der Regelung des Vertragsverhältnisses  zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Im Fall, dass diese Bedingungen keine Pflichten der Vertragsseiten regeln, richtet sich diese Regelung nach den Festlegungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches und weiteren Rechtsvorschriften in ihrer gültigen Fassung.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1.   Der Kaufvertrag oder die Bestellung kann nähere Einzelheiten, eventuelle Abweichungen von den einzelnen Bestimmungen,  festlegen.